
Vorbereitung gemäß §14a EnWG:
Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum §14a Energiewirtschaftsgesetz, inklusive der notwendigen Verdrahtung des potenziell steuerbaren Kontakts. *Anmerkung zum §14a Energiewirtschaftsgesetz [EnWG] für Netzbetreiber außerhalb der Netzgebiete von Westfalen Weser Netz und Westnetz: Die Anforderungen des §14a EnWG können durch das angebotene Produkt grundsätzlich umgesetzt werden. Da jedoch bislang nicht alle Netzbetreiber abschließend geklärt haben, wie diese Vorgaben in ihrem Netzgebiet umzusetzen sind, können wir die Umsetzung derzeit nur vorbereitend gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eventuell notwendige Anpassungsarbeiten, die durch künftige Spezifikationen des Netzbetreibers erforderlich werden, nicht im Angebot enthalten sind und von uns gesondert sowie kostenpflichtig durchgeführt werden.